Ist-Versteuerung
Bei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuererklärung nur mit tatsächlich bezahlten Eingangs- und Ausgangsrechnungen erstellt. Sie ist nur für Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 500.000€ anwendbar. Wurde ein Unternehmen vom Finanzamt nicht explizit zum Soll-Versteuerer ernannt, ist eine Ist-Versteuerung weiterhin möglich.
Vorteil der Ist-Versteuerung
Es muss nur die Umsatzsteuer dem Finanzamt zurückerstattet werden, die vom Kunden auch wirklich gezahlt wurde.
Nachteil der Ist-Versteuerung
Die eingenommene Umsatzsteuer kann nur um die Umsatzsteuer reduziert werden, die in den tatsächlich bezahlten Eingangsrechnungen enthalten ist.
Ist-Versteuerung in MF-Programmen
Im MF Belegmanager können die Umsatzsteuermeldungen explizit für Zahlungseingänge erstellt werden, was der Ist-Versteuerung entspricht. Soll-Versteuerer müssen stattdessen die Umsatzsteuermeldungen für Dokumente erstellen (Menü "Auswertung"). Damit MF Dach Abschläge und Zwischenrechnungen anhand der tatsächlichen Zahlungseingänge verrechnet, kann im Menü "Ansicht" > "Summen" der Eintrag "Zahlungsübersicht" aktiviert werden. Alternativ dazu können die Abschläge und Zwischenrechnungen per Doppelklick bearbeitet werden. Hierbei ändern Ist-Versteuerer den Nennbetrag auf den tatsächlichen Zahlungseingang. Bezüglich der zu Ihrem Unternehmen passenden Mehrwertsteuerausweisung bei der Verrechnung von Abschlägen und Zwischenrechnungen empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit Ihrem Steuerberater.