Der Mindestwärmeschutz wird in Deutschland anhand der Energie-Einspar-Verordnung (ENEV) festgesetzt. Er legt fest, wie hoch der Energiebedarf je Wohnfläche maximal sein darf. Typische Werte sind 70 kWh/m² bei einem KfW70-Haus. Für Einzelbauteile (Wand, Fenster, Dach...) wird der Mindestwärmeschutz in der DIN 4108 Teil 2 festgelegt. Dort ist der Mindestwärmedurchlasswiderstand für Dächer und Decken mit R ≥ 1,20 m²K/W angegeben. Der Mindestwärmedurchlasswiderstand stellt sicher, dass an der inneren Bauteiloberfläche kein Kondensat (Tauwasser) auftritt und gewährleistet ein Mindestmaß an Energieeffizienz. Der Mindestwärmedurchlassswiderstand kann in MF Bauphysik für beliebige Bauteile berechnet werden. Die Programme MF Steildach und MF Flachdach beinhalten typische Dachkonstruktionen. Für diese wird der U-Wert berechnet. Der Kehrwert des U-Wert entspricht dem Wärmedurchlasswiderstand und ist für homogene Bauteile gleich dem Mindestwärmedurchlasswiderstand.